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Krankenhausapotheke

Logistik

Arzneimitteleinkauf und -versorgung (Logistik)

Logistik

Unter dem Oberbegriff Logistik versteht man verschiedene Bereiche der Krankenhausapotheke, die sich mit dem Einkauf, der Lagerung, der Abgabe und Dokumentation von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren beschäftigen.

Einkauf von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren, Rohstoffen und Chemikalien

Die Beschaffung der arzneilichen Präparate erfolgt direkt bei den pharmazeutischen Firmen. Abgestimmte Liefervereinbarungen mit der Industrie und die elektronische Bestellungsübertragung unsererseits, gekoppelt mit einem 24-Stunden-Lieferservice, schaffen die Voraussetzungen für die zuverlässige Lieferfähigkeit der Krankenhausapotheke.

Eingangskontrolle bei der Warenannahme

Jede ankommende Lieferung wird auf Vollständigkeit der Mengen und der Artikel geprüft. Dazu gehört auch die qualitative Beschaffenheit auf Unversehrtheit, die Einhaltung der Transportbedingungen und die Übergabe in das Warenlager.

EDV-gestützte Bestandsverwaltung, Vorratshaltung und Lagerbuchhaltung

Um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Patienten des Klinikums aufrecht zu erhalten, müssen die Medikamente in ausreichender Menge vorrätig sein. Die Lagermengen der Apotheke entsprechen dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen.

Neben der Mengenverwaltung mittels EDV der Lagerabgänge und -zugänge besteht die Aufgabe der Mitarbeiter dieses Bereichs auch in der Kontrolle der Lagerungsbedingungen wie Kühllagerung und Lichtschutz, sowie in der Überwachung der Verfallsdaten. Des Weiteren ist die Lieferschein- und Rechnungsbuchung als Bereichsaufgabe zu nennen.

Kommissionierung der Artikel

Bestellungen der Stationen und sonstigen Einrichtungen des Klinikums erfolgen über ein elektronisches Bestellsystem – das wie ein WebShop aufgebaut ist – über das die Pflegekräfte und Ärzte ihre Bestellungen von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren tätigen.

Sicherstellung der gesetzlichen Bestimmungen: Betäubungsmittel, Sonderrezepte, Importarzneimittel

Gesetzliche Bestimmungen sind bei der Bestellung, der Abgabe und der Dokumentation bestimmter Arzneimittelgruppen, z. B. Betäubungsmittel, zu beachten.

Chargendokumentation von Blutprodukten nach Transfusionsgesetz

Das Transfusionsgesetz (TFG) schreibt eine patientenbezogene und zentrale Dokumentation von Blutprodukten vor. Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, existiert ein zentrales Dokumentationssystem für die unter das Gesetz fallenden Medikamente. Die Archivierung muss 30 Jahre gewährleistet werden.

Organisation von Rücknahmen von den Stationen

Nicht mehr benötigte Medikamente können von den Stationen und sonstigen Einrichtungen an die Apotheke zurückgegeben werden, wenn der Patient diese nicht mehr benötigt.

Die Apothekenmitarbeiter prüfen die zurückgesandten Arzneimittel nach strengen Qualitätskriterien und entscheiden über die Wiederverwendung. Damit leistet die Apotheke einen Beitrag zum effektiven und kostenbewussten Umgang mit Medikamenten.