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Krankenhausapotheke

Geschichte der Apotheke

Die Geschichte der Apotheke des heutigen Klinikum Herford beginnt nicht erst mit dem Antrag zur Führung einer Krankenhaus-Vollapotheke vom 17.02.1958, den der damalige Oberbürgermeister der Stadt Herford beim zuständigen Regierungspräsidenten in Detmold stellte, denn vorher existierte am damaligen Kreis- und Stadtkrankenhaus bereits seit langen Jahren eine Dispensieranstalt, die unter Leitung einer Ordensschwester vom Mutterhaus Sarepta in Bethel stand.

Die Aufgabe der Dispensieranstalt lag in der Verwaltung und Verteilung der apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die die öffentlichen Apotheken der Stadt Herford an das Krankenhaus lieferten. Um keinen örtlichen Apotheker zu übervorteilen, sahen die Lieferverträge der damaligen Zeit einen jährlichen Wechsel bei den beteiligten Apotheken vor. Der zwischen dem Kuratorium des Herforder Krankenhauses, das zu jener Zeit noch den Namen Friedrich-Wilhelm-Hospital trug, und drei Herforder Apotheken (Adler-Apotheke, Altstädter-Apotheke und Neustädter-Apotheke) geschlossene Vertrag vom 10. März 1911 führt als zuliefernde Heilmittel vier Gruppen auf: Rezepte, pharmazeutische Präparate, Drogen und Chemikalien sowie Spezialitäten. Dem Krankenhaus war es ferner vertraglich gestattet, 'Verbandstoffe und Gummiwaren' von der jeweiligen Apotheke oder von einer Fabrik zu beziehen.

Durch die zunehmende Intensivierung der Arzneimitteltherapie und die Neuordnung des Apothekengesetzes kam es nach dem 2. Weltkrieg in vielen deutschen Krankenhäusern immer häufiger zur Umwandlung der Dispensieranstalten in sogenannte Vollapotheken, die man mit diesem Namen belegte,da sie allen Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung entsprachen. In Herford war nicht die zunehmende Professionalisierung der pharmazeutischen Patientenversorgung der entscheidende Grund die Dispensieranstalt aufzugeben, sondern hier wurde der Wechsel vor allem durch den Tod der letzten Diakonisse Adele Liebrich befördert, da das Mutterhaus keinen Ersatz stellen konnte. Deshalb wurde zunächst die Leitung der Dispensieranstalt mit Wirkung von 01.01.1958 an die aus der Neustädter Apotheke stammende approbierte Kraft Frau Müller-Heß übergeben, allerdings mit der Zielrichtung, die Gründung einer Krankenhausvollapotheke zu beantragen. Zur Entscheidung beigetragen hat ebenfalls die Planung einer Erweiterung des 460 Krankenbetten umfassenden Krankenhauses.

Bereits am 29. März 1958 erteilte der Regierungspräsident dem Kreis- und Stadtkrankenhaus Herford die Genehmigung zur Einrichtung einer Krankenhausapotheke ab dem 01.04.1958 gemäß § 51 Abs. 3 der Apothekenbetriebsordnung vom 18.02.1902. Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die Krankenhausapotheke nur von einem "approbierten Apotheker (auch vertretungsweise)" verwaltet werden muss und nach den gesetzlichen Bestimmungen in "einem untadelhaften Zustand zu halten" sei, anderenfalls drohe die Schließung derselben.