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Entlassmanagement

Unterstützung in der Anschlussversorgung

Um Patienten/-innen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus optimal ambulant oder stationär weiter zu versorgen, wird durch das Klinikum Herford die notwendige Unterstützung in der Anschlussversorgung durch unser Entlassungsmanagement mit den Patientinnen und Patienten geregelt.

Wir haben am Klinikum Herford ein standardisiertes Entlassmanagement etabliert. Dieses beginnt bereits mit Ihrer Aufnahme.

Durch das Entlassmanagement soll eine bedarfsgerechte Pflege- und Betreuungssituation für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt geplant und organisiert werden.

In enger Zusammenarbeit zwischen dem Patienten/-in und deren Angehörigen, dem behandelnden Arzt/Ärztin, Pflegepersonal, Therapeuten, Hausärzten, der Krankenkasse (Kostenträger) und den Mitarbeiterinnen der Pflege- und Sozialberatung, wird ein individueller Hilfe- und Unterstützungsbedarf ermittelt. Hieraus ergibt sich die weitere ambulante oder stationäre Weiterversorgung.

Für die Durchführung eines Entlassmanagements und/oder einer Kooperation mit Kranken- und/oder Pflegekasse ist eine schriftliche Einwilligung der Patienten gesetzlich vorgeschrieben.

Im Rahmen der Planung einer bedarfsgerechten Pflege- und Betreuungssituation für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt kann eine Kontaktaufnahme zu Krankenkassen, Pflegekassen und/oder Leistungserbringern notwendig werden. Dabei kann es nötig sein, Patientendaten zu übermitteln.

Lehnen Patienten die Durchführung des Entlassmanagements und/oder eine Unterstützung durch die Kranken- und/oder Pflegekassen (Kostenträger) ab, erteilen sie keine Einwilligung in das Entlassmanagement.

Dieses kann z.B. bei bestehendem Pflege- und/oder Betreuungsbedarf dazu führen, dass Anschlussmaßnamen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden und verspätet beginnen.

Werden Anträge auf Leistungen der Kranken- und/oder Pflegekasse wegen Nicht-Durchführung des Entlassmanagements verspätet gestellt, kann dieses verspätete Leistungsansprüche zur Folge haben.

Bereits erteilte Einwilligungen ins Entlassmanagement und die damit verbundene Datenverarbeitung können jeder Zeit ganz oder teilweise schriftlich widerrufen werden.

Für Rückfragen durch Leistungserbringer sind die entlassenden Stationen montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr oder samstags und sonntags in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.