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Klinisches Ethikkomitee

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Hier finden Sie weiterführende Informationen und Formulare zum Download:

Informationen zum Formular Vorsorgevollmacht
Mit diesem Formular können Sie dafür Vorsorge treffen, dass Ihrem Willen im Falle von Krankheit und/oder Hilfsbedürftigkeit auch bei Verlust Ihrer Entscheidungsfähigkeit entsprochen wird. Mit einer Vorsorgevollmacht erreichen Sie, dass der von Ihnen Bevollmächtigte Dritten gegenüber – also auch gegenüber dem behandelnden Arzt - die Möglichkeit erhält, Ihrem Willen verbindlich Geltung zu verschaffen.

Das gilt vor allem auch für Ihren in einer Patientenverfügung geäußerten Willen. Bei Erteilung der Vollmacht können Sie sich ganz von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen leiten lassen. Sie können Anweisungen geben, in welcher Weise Sie Ihre Angelegenheiten geregelt wissen wollen und erreichen so ein höchstmögliches Maß an Selbstbestimmung.  So macht die Vorsorgevollmacht auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers entbehrlich, wenn Sie (z.B. wegen anhaltender Bewusstlosigkeit oder Verlust der geistigen Kräfte) nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Als Bevollmächtigten sollten sie eine Person auswählen, der Sie unbedingt vertrauen.

Sie sollten mit ihr den Inhalt der Vollmacht besprechen und sich dessen versichern, dass sie bereit ist, die mit der Vollmacht verbundenen Aufgaben zu übernehmen. Bei der Errichtung der Vollmacht sind Zeugen nicht erforderlich. Eine Hinzuziehung eines Zeugen kann aber zweckmäßig sein, falls Zweifel an der Echtheit ihrer Unterschrift aufkommen sollten. Um solche Zweifel grundsätzlich auszuschließen, können sie Ihre Vollmacht auch notariell beglaubigen lassen. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie jederzeit formlos widerrufen. Sie sollten dann aber dafür Sorge tragen, dass Ihnen die Urkunde zurückgegeben wird, damit sie Dritten gegenüber nicht mehr verwendet werden kann.