Leitlinie zur Organspende und Organtransplantation am Klinikum Herford

Das „Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen“ (Transplantationsgesetz TPG) der Bundesrepublik Deutschland vom 1. Dezember 1997 hat die Organ- und Gewebetransplantation als bundesweite Versorgungsaufgabe definiert. Sie ist nur zu bewältigen, wenn sie von der Politik gewollt, von der öffentlichen Meinung unterstützt sowie in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern und Transplantationszentren aktiv gestaltet und umgesetzt wird.

Ziel ist es, möglichst allen Patienten, die einer Transplantation bedürfen, mit einem Spenderorgan helfen zu können. Nach diesem Gesetz ist auch das Klinikum Herford zur Mitwirkung an Organspenden verpflichtet.

Der Vorstand und die Betriebsleitung des Klinikums Herford betrachten Organspende als Zeichen der Solidarität mit kranken Menschen und unterstützen im Rahmen des Transplantationsgesetzes alle Maßnahmen zur Wahrnehmung dieser Versorgungsaufgabe und zur Durchführung von Organentnahmen.

Davon unberührt bleibt das Persönlichkeitsrecht einer jeden Patientin und eines jeden Patienten. Dieses Recht beinhaltet auch die Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Vorrangiges Ziel ist daher, den Willen eines potenziellen Organspenders festzustellen und zu verwirklichen. Liegt eine Einwilligung zur Organspende vor, und sind die anderen Voraussetzungen erfüllt, sollen alle Bemühungen darauf ausgerichtet sein, die Organentnahme zu realisieren.

Die konkrete Umsetzung dieser Leitlinie wird durch eine für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Herford verbindliche Richtlinie geregelt.

Organspendeausweise sind an der Information des Klinikums Herford erhältlich.



32049 Herford, den 26.02.2007


M. Eversmeier
Vorstand
Prof. Dr. med. G. Winde
Ärztlicher Leiter
Th. Brockmann
Pflegedienstleiter


   

     

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