Voraussetzungen der chirurgischen Therapie der Adipositas
Bei vorliegenden schweren Nebenerkrankungen und einer Adipositas Grad II (BMI >35 kg/m2) oder bei einer Adipositas Grad III (BMI >40 kg/m2) auch ohne schwere Nebenerkrankungen ist gem. den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Adipositas die Indikation zur chirurgischen Therapie gegeben, wenn bislang konservative Therapiemaßnahmen nicht zu einer Gewichtsreduktion geführt haben.
Erfolgt die Kostenübernahme durch die Krankenkassen?
Anders als in den Vereingten Staaten ist die Adipositas in der Bundesrepublik Deutschland nicht als Krankheit anerkannt und ein gesetzlich geregelter Anspruch auf die Kostenübernahme der Therapiemaßnahmen durch die Krankenkassen besteht somit nicht.
Die chirurgische Behandlung der Übergewichtigkeit/Fettsucht erfolgt grundsätzlich nur nach ausführlichen Vorgesprächen. Der gesamte Leidensweg muss zuerst analysiert werden, die Vorbehandlungen bekannt sein und erst dann beginnt der Weg durch die Instanzen der Krankenkasse bzw. des Medizinischen Dienstes. Sehr häufig wird die Adipositas-Chirurgie von der Kassen nicht bezahlt, in jedem Fall handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Grund dafür ist ein möglicher Missbrauch der operativen Leistung durch falsche oder zu großzügige Indikationsstellung, in zweiter Linie sind es die Kosten der sog. technischen Hilfsmittel (z.B. Magenballon) oder die im Rahmen der Operatoin benötigten Nahtapparate.
Welche Behandlungsmethoden kommen in Frage?
Die von uns angebotenen Verfahren sind das Einsetzen eines Magenballons (nicht operativ) und die Schlauchmagenbildung (Sleeve-Resektion). Beide Verfahren werden Ihnen im Einzelgespräch vorgestellt und auch die entstehenden Kosten des Gesamtbehandlungsplans erläutert, sofern die Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt. Aufgrund der mit zunehmender Anwendung häufigeren, im Langzeitverlauf auch sehr schwerwiegenden Komplikationen nach erfolgter Magenbandanlage wird dieses Verfahren in unserer Klinik nicht mehr durchgeführt.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung im Bereich der Bariatrischen Chirurgie mit einer insbesondere bei morbider Adipositas mit BMI-Werten >45kg/m2 zunehmenden Abkehr von rein restriktiven OP-Verfahren sehen wir als einzig sinnvolle operative Maßnahme die nach Möglichkeit laparoskopische Durchführung einer Sleeve-Resektion des Magens.
Bei diesem OP-Verfahren resultiert ein auf ca. 1/3 bis 1/4 des ursprünglichen Volumens verringerter Schlauchmagen. Neben der rein restriktiven Komponente durch Verkleinerung des Magenvolumens kommt es zu einem deutlich verminderten Hungergefühl bei den nach dieser Methode operierten Patienten. Das liegt nach aktuellem Wissensstand an einer Verringerung des hauptsächlich im Bereich des Magenfundus gebildeten Hormons Ghrelin. Da im Vergleich zur Magenbypass-Operation auf die Anlage von Anastomosen verzichtet wird, besteht bei ähnlich guter Gewichtsreduktion ein deutliche geringeres Operationsrisiko.
Der Magenballon wird bei einer Magenspiegelung in Kurznarkose in den Magen mit einem besonderen Füllsystem eingesetzt und danach auf die passende Größe mit gefärbter Flüssigkeit befüllt. Die Eingewöhnungszeit beträgt ca. 5–9 Tage. Der Magenballon sollte nicht länger als 6 Monate belassen werden, länger nur unter weiterer kurzfristiger Kontrolle. Innerhalb dieses halben Jahres sind realistische Gewichtsabnahmen von 30 kg zu erreichen, der Rekord liegt in unserem Patientengut bei 50 kg.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Oberarzt Dr. Laverenz über das Kliniksekretariat (Telefon: 0 52 21 / 94 - 24 21) auf.
Sprechstunde: nach Vereinbarung
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